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Feb.
Streit um Sonntagsarbeit: Bundesarbeitsgericht räumt Arbeitgebern großzügiges Weisungsrecht ein
Tags: ArbeitsrechtKategorie: Arbeitsrecht
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Davon gibt es Ausnahmen im Gesetz, z. B. für die Bereiche Not- und Rettungsdienste, im Krankenhauswesen, für Gaststätten, im kulturellen Bereich (Sport, Musik, Theater, Religion), für Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, oder in der Landwirtschaft. Darüber hinaus kann die zuständige Aufsichtsbehörde Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa bei produktionstechnischen Notwendigkeiten. Erfüllt ein Betrieb die gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen für solche Ausnahmen, so hat er auch im Innenverhältnis zu seinen Arbeitnehmern das Recht, diesen Sonntagsarbeit zuzuweisen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, und auch sonstige arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. der Tarifvertrag) nicht entgegen stehen. So hat es das Bundesarbeitsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (BAG vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08) entschieden.

